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Hochschullandschaft

Der neue Hochschulartikel in der Bundesverfassung (Art. 63a BV) sieht vor, dass der gesamte Hochschulbereich (universitäre Hochschulen und Fachhochschulen, zu denen auch die Pädagogischen Hochschulen gehören) künftig von Bund und Kantonen nach einheitlichen Vorgaben gemeinsam gesteuert wird. Die neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung sind am 21. Mai 2006 vom Schweizer Stimmvolk mit 86% Ja-Stimmen angenommen worden.

Nach heutiger Planung soll diese gemeinsame Steuerung ab 2011 umgesetzt werden. Im Vergleich zu heute wird das zu einer Vereinfachung bei der Steuerung führen. Die gegenwärtig unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für universitäre Hochschulen und Fachhochschulen werden zusammengelegt.

Rechtsetzung durch Bund und Kantone

Die veränderte Steuerung des Hochschulsystems umfasst:

  • Ein neues Bundesgesetz: Der Bund hat zum Entwurf für ein neues Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz eine Vernehmlassung durchgeführt.
  • Eine neue interkantonale Vereinbarung: Parallel dazu entsteht ein neues Hochschulkonkordat der EDK. Das Konkordat stützt sich, was die Koordination im Hochschulbereich anbelangt, auf das Bundesgesetz und wird deshalb erst auf der Basis des HFKG definitiv ausgearbeitet werden können. Es wird auch die interkantonale Finanzierung, die heute in zwei Vereinbarungen (Fachhochschulen und Universitäten) geregelt ist, aufnehmen. Die EDK wird dieses Konkordat voraussichtlich Anfang 2009 in Vernehmlassung geben.

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Kontakt

Dr. Madeleine Salzmann, Leiterin Koordinationsbereich Hochschulen
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