Blockzeiten und Tagesstrukturen
Die Einführung von Blockzeiten und Tagesstrukturen ist ein laufender Prozess in den Kantonen und nicht von HarmoS abhängig. Die dem HarmoS-Konkordat beitretenden Kantone verpflichten sich aber dazu, die Unterrichtszeit auf Primarschulstufe vorzugsweise in Blockzeiten zu organisieren (Art. 11, Abs. 1 HarmoS-Konkordat). Und sie verpflichten sich dazu, dem Bedarf vor Ort entsprechende Tagesstrukturen anzubieten (Art. 11, Abs. 2 HarmoS-Konkordat).
Tagesstrukturen
Gemäss HarmoS-Konkordat ist die Nutzung der Tagesstrukturen fakultativ und in der Regel beitragspflichtig. Die Organisation von Tagesstrukturen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Familien- und Sozialpolitik. Das HarmoS-Konkordat gibt nicht ein "nationales Modell" vor. Vielmehr sollen unterschiedliche Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort.
Mehr Informationen
Publikationen der EDK zu Tagesstrukturen und Blockzeiten:


