EDK CDIP CDPE CDEP
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Bildungsstandards

Das HarmoS-Konkordat bildet die rechtliche Basis für die Entwicklung und zukünftige Anwendung von nationalen Bildungsstandards (Art. 7) für die obligatorische Schule durch die EDK. Ein Kanton, welcher das HarmoS-Konkordat ratifiziert, setzt sich dafür ein, die Bildungsstandards mit seinen Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Die EDK wird die Erreichung der Standards auf nationaler Ebene überprüfen lassen ( Bildungsmonitoring).

Nationale Bildungsstandards für vier Fachbereiche

Im Auftrag der EDK haben vier wissenschaftliche Konsortien zwischen 2005 und 2008 Bildungsstandards (Art. 7 Abs. 2 Bst. a) für die Fachbereiche Schulsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften entwickelt. Sie beschreiben Mindestkompetenzen, welche die Schülerinnen und Schüler am Ende des heutigen 4., 8. und 11. Schuljahres erreichen sollen (bei dieser Zählung wird der zweijährige obligatorische Kindergarten mitgezählt).

Die EDK hat Vorschläge für nationale Bildungsstandards am 25. Januar 2010 in einen Anhörungsprozess gegeben. Die kantonalen Bildungsdepartemente und betroffene schulische Kreise können dazu bis am 31. Juli 2010 eine schriftliche Stellungnahme abgeben.  Mehr Informationen

Bildungsstandards für weitere Fächer

Das HarmoS-Konkordat beinhaltet die Möglichkeit, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch Standards für andere Fächer entwickelt werden. Das müssen nicht "Leistungsstandards" sein, sondern können auch Standards im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. b des HarmoS-Konkordates sein. Also Standards, welche beispielsweise die Bildungsinhalte oder die Bedingungen für die Umsetzung im Unterricht umschreiben.

Dokumentation

Kontakt

Olivier Maradan, Leiter Koordinationsbereich Obligatorische Schule
 Kontakt-Mail EDK