EDK CDIP CDPE CDEP
EDK CDIP CDPE CDEP

Urheberrecht

In der Schule wird häufig auf urheberrechtlich geschützte Werke (Lehrmittel, audiovisuelle Medien, Computerprogramme...) zurückgegriffen. Diese Werkverwendung ist im Rahmen des Unterrichts in der Klasse erlaubt. Aber auch die Schule muss die Urheberrechte abgelten. Dabei verfügt sie über Spezialtarife, so genannte "gemeinsame Tarife" (GT), die gesamtschweizerisch ausgehandelt werden.

Die Aufgaben der EDK

  • Die EDK vertritt die Interessen der Kantone und handelt die Urheberrechtstarife GT 7 bis GT 9 mit den entsprechenden Partnern (Pro Litteris und Suissimage) aus. GT 7 betrifft das Kopieren von audiovisuellen Werken, GT 8 regelt das Fotokopieren von urheberrechtlich geschützten Werkexemplaren, GT 9 regelt die Nutzung von elektronischen Werken über ein betriebsinternes Netzwerk (Intranet).
  • Die EDK bezahlt zentral die anfallenden Entschädigungen für alle öffentliche Schulen in der Schweiz und stellt diese dann anschliessend den kantonalen Erziehungsdepartementen in Rechnung. Es handelt sich hierbei um Pauschalansätze pro Schülerin/Schüler und Jahr, abgestuft nach Schulstufe.

Mehr Informationen

Links

 Pro Litteris ist die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst
 Suissimageist die Verwertungsgesellschaft der Schweizer Film- und Audiovisionsbranche
 Suisa ist die schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke
 Swissperform ist die schweizerische Verwertungsgesellschaft im Bereich der Zweitnutzungen
 Website Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum
 Website Urheberrecht.ch

Kontakt

Francis Kaeser, Leiter Abteilung Ressourcen
 Kontakt-Mail EDK