Anerkennung von Hochschul-Studiengängen
Hier finden Sie Informationen über die Anerkennung von Hochschul-Studiengängen (Lehrdiplome, Diplome im Bereich Sonderpädagogik) durch die EDK sowie eine Liste der von der EDK bereits anerkannten Diplome.
Die gesamtschweizerische Anerkennung bedeutet:
- die Ausbildung entspricht gesamtschweizerischen Qualitätsstandards,
- die Absolventinnen und Absolventen können ihren Beruf überall in der Schweiz ausüben,
- die Hochschulen erhalten für ausserkantonale Studierende Beiträge über eine interkantonale Freizügigkeitsvereinbarung.
Bachelor und Master
Die Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung können ihren Studierenden zusammen mit dem Lehrdiplom oder dem Diplom im sonderpädagogischen Bereich Bachelor- oder Master-Titel verleihen. Massgebend ist das Titelreglement der EDK.
Anleitungen und Merkblätter für Kantone und Ausbildungsinstitutionen zur Erstellung eines Gesuchs für die Anerkennung von Hochschuldiplomen
- Merkblatt zur periodischen Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
- Anleitung: für Lehrdiplome der Vorschulstufe und der Primarstufe
- Anleitung: für Lehrdiplome der Sekundarstufe I
- Anleitung: für Lehrdiplome für Maturitätsschulen
- Anleitung: für Hochschuldiplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik)
- Anleitung: für Hochschuldiplome in Logopädie und Psychomotoriktherapie
Richtlinien und Erläuterungen
- Quereinstieg Lehrberuf
- Richtlinien für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen im Rahmen der Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschul- und Primarstufe, der Sekundarstufe I, für Maturitätsschulen und für Sonderpädagogik vom 28. Januar 2008
- Kommentar zu den Richtlinien für die Anerkennung von Lehrbefähigungen für zusätzliche Fächer und zusätzliche Klassenstufen der Vorschul- und Primarstufe sowie für zusätzliche Fächer der Sekundarstufe I vom 28. Oktober 2010
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in der systematischen Rechtssammlung der EDK unter 4. Diplomanerkennungen weiter

