EDK CDIP CDPE CDEP
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Konkordate im Überblick

  • Konkordate treten in Kraft, wenn sie von einer bestimmten Anzahl von Kantonen ratifiziert worden sind. Das notwendige Quorum ist in der jeweiligen Vereinbarung definiert.
  • Über den Beitritt zu einem Konkordat entscheidet das jeweilige kantonale Parlament. Je nach Kanton unterliegt dieser Beschluss einem fakultativen Referendum.

Konkordate in Kraft

Schulkoordination

Das Schulkonkordat von 1970 bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Kantone im Bildungs- und Kulturbereich und regelt wichtige strukturelle Eckwerte im Bildungsbereich. 
  
Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 Beitritte:
alle Kantone ausser TI 
In-Kraft-Treten 14.12.1970 
HarmoS
Das HarmoS-Konkordat harmonisiert erstmals national die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Gleichzeitig werden die bisherigen nationalen Lösungen im Schulkonkordat von 1970 bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht aktualisiert. 
  
Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 Beitritte In-Kraft-Treten 01.08.2009 
Sonderpädagogik

Im Sonderpädagogik-Konkordat legen die Kantone gemeinsame Rahmenbedingungen für den Bereich der Sonderpädagogik fest: Grundangebot, Berechtigte, gemeinsame Instrumente. 
  
Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 Beitritte In-Kraft-Treten 01.01.2011 
Diplomanerkennung

Auf Basis der Diplomanerkennungsvereinbarung kann die EDK kantonale Bildungs- und Berufsabschlüsse in ihrem Zuständigkeitsbereich gesamtschweizerisch anerkennen und für die Anerkennung Mindestnormen festlegen. 
  
Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 Beitritte:
alle Kantone 
In-Kraft-Treten 01.01.1995 
Finanzierung- und Freizügigkeit

Die von der EDK seit 1991 abgeschlossenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen (v.a. im Tertiärbereich) in der ganzen Schweiz und regeln den Lastenausgleich zwischen den Kantonen. 
  
   
Universitätsvereinbarung   
Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 1997 Beitritte:
alle Kantone + FL 
In-Kraft-Treten 01.10.1998 
Fachhochschulvereinbarung   
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) ab 2005 vom 12. Juni 2003 Beitritte:
alle Kantone (ausser NE) + FL 
In-Kraft-Treten 01.10.2005 
Fachschulvereinbarung   
Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998 Beitritte:
alle Kantone + FL 
In-Kraft-Treten 01.08.2000 
Vereinbarung über Angebote für Hochbegabte   
Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 Beitritte:
AR, BE, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH + FL 
In-Kraft-Treten 01.08.2004 
Berufsfachschulvereinbarung   
Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) vom 22. Juni 2006 Beitritte:
alle Kantone (ausser SG + ZH) + FL 
In-Kraft-Treten 01.08.2007 
Soziale Einrichtungen   
Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 13. Dezember 2002weiter   

Konkordate in den kantonalen Ratifikationsverfahren

Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009 weiter 

Konkordate in Vorbereitung

In Vorbereitung: Interkantonales Hochschulkonkordat  weiter