Interkantonale Berufsfachschulvereinbarung
Die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung vom 22. Juni 2006 (Berufsfachschulvereinbarung BFSV) regelt die Abgeltung der Vereinbarungskantone an die Kosten des beruflichen Unterrichts sowie an die Kosten der beruflichen Vollzeitausbildung.
Alle Kantone ausser ZH und SG sind dieser Vereinbarung beigetreten.
Grundlagendokumente
- Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung BFSV) vom 22. Juni 2006
- Kommentar zur Revision der interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich vom 22.6.2006
- Anhang für das Schuljahr 2012/2013
- Anhang für das Schuljahr 2013/2014
Links
- Bundesamt für Statistik BFS
Statistische Informationen zur Berufsbildung - Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Grundlageninformationen zur beruflichen Grundbildung - Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK
Fachkonferenz der EDK, zuständig für die Abgeltung weiterer Leistungen (überbetriebliche Kurse ÜK, interkantonale Fachkurse IFK) gemäss BFSV Art. 6
Kontakt
Francis Kaeser, Leiter Abteilung Ressourcen
Dorothea Herrig Chénais, Sachbearbeitung
+41 (0)31 309 51 33 (Direktwahl)

