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Beitrittsverfahren und Inkrafttreten

Die kantonalen Beitrittsverfahren laufen

Die Plenarversammlung der EDK hat das HarmoS-Konkordat am 14. Juni 2007 einstimmig zu Handen der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Über den Beitritt zu diesem Konkordat befindet in der Mehrheit der Kantone das kantonale Parlament. In der Regel unterliegt dieser Beschluss einem fakultativen Referendum.

Das HarmoS-Konkordat ist am 1. August 2009 in Kraft getreten

Im April 2009 wurde die notwendige Anzahl von zehn Kantonen für das Inkraftsetzen des Konkordats erreicht. Der Vorstand der EDK hat im Mai 2009 das Datum für das Inkrafttreten auf den 1. August 2009 angesetzt.

Seit dem 1. August 2009 gilt das Konkordat für diejenigen Kantone, welche es ratifiziert haben. Die Beitrittskantone haben diejenigen Inhalte des Konkordats, welche sie noch nicht erfüllen, innerhalb von 6 Jahren umzusetzen, d.h. spätestens auf Beginn des Schuljahres 2015/2016. Diese gleiche Frist gilt auch für Kantone, die dem Konkordat nach dem 1. August 2009 beitreten werden.