EDK CDIP CDPE CDEP
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Prägymnasialer Unterricht

Betroffene Stufe(n):  Sekundarstufe I 
Nationaler Kontext
Gliederung und Dauer der gesamten Ausbildung bis zur Maturität variieren je nach Kanton. Die Ausbildung von der Primarstufe bis zur Maturität dauert insgesamt mindestens 12 Schuljahre. Gemäss Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) sind mindestens die letzten vier Jahre nach einem eigens für die Vorbereitung auf die Maturität ausgerichteten Lehrgang zu gestalten (Eintritt im 9. Schuljahr). Ein dreijähriger Lehrgang (Eintritt im 10. Schuljahr) ist möglich, wenn auf der Sekundarstufe I eine gymnasiale Vorbildung erfolgt ist (Schultyp der Sekundarstufe I, der auf Maturitätsschulen vorbereitet). Mehrheitlich beginnt somit die Maturitätsausbildung im letzten Jahr oder nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit (Kurzzeitgymnasium). Verschiedene Kantone führen auch gymnasiale Maturitätsschulen, in denen der Eintritt bereits nach der Primarstufe erfolgt (Langzeitgymnasium: ab 7. Schuljahr). 

1. Hauptergebnisse

Die Angaben zu den kantonalen Erlassen können den Rohdatentabellen entnommen werden.

2. Ergebnisse im Detail

Frage(n)Rohdaten
In welchem Erlass (Gesetz, Verordnung, Reglement, Verfügung etc.) wird der gymnasiale Unterricht innerhalb der obligatorischen Schule beschrieben? (Titel und Nummer des Erlasses, entsprechende Artikel / Paragraphen) Prägymnasialer Unterricht (Erlass) 
 

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