Kindergarten-Obligatorium, effektiver Besuch
| Betroffene Stufe(n): | Vorschule |
| Nationaler Kontext, nationale Entwicklungen Das Konkordat über die Schulkoordination (Schulkonkordat) von 1970 legt für die Konkordatskantone die Dauer der Schulpflicht auf mindestens neun Schuljahre und das Schuleintrittsalter auf das vollendete 6. Altersjahr fest. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) sieht für die Kantone, die dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind, ein zweijähriges Kindergartenobligatorium vor. Das Eintrittsalter in den Kindergarten bzw. in die Schuleingangsstufe (Grund- oder Basisstufe) wird auf das vollendete vierte Altersjahr festgelegt. Die Dauer der obligatorischen Schule wird somit insgesamt elf Jahre dauern. In der Kantonsumfrage wird erhoben, in welchem Ausmass die Kantone bereits jetzt ein Kindergartenobligatorium führen. |
1. Hauptergebnisse
Besuchsobligatorium: In gut der Hälfte der Kantone müssen alle Kinder den Kindergarten während mindestens einem Jahr besuchen.
Angebotsobligatorium: In fast allen Kantonen müssen die Gemeinden mindestens ein Kindergartenjahr anbieten.
Effektive Besuchsdauer: In zwanzig Kantonen hat die grosse Mehrheit der Kinder der ersten Primarklasse den Kindergarten während zwei Jahren besucht. Im Kanton Tessin besuchen alle Kinder während mindestens drei Jahren den Kindergarten.
2. Ergebnisse im Detail
| Frage(n) | Rohdaten | Visualisierungen |
|---|---|---|
| Wie viele Jahre müssen alle Kinder gemäss kantonalen Regelungen den Kindergarten besuchen? | ||
| Wie viele Jahre Kindergartenunterricht müssen gemäss kantonalen Regelungen von den Gemeinden angeboten werden? | ||
| Wie hoch ist der Anteil der Kinder, gemessen am Total aller Kinder des ersten Primarschuljahres, die den Kindergarten während 0, 1, 2, 3 Jahren besucht haben? |

