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Förderangebote für Begabte

Betroffene Stufe(n): Vorschule
Primarstufe
Sekundarstufe I
Berufliche Grundbildung (schulischer Teil) 
Nationaler Kontext
Seit Anfang der 1990er Jahre hat die Diskussion um die Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern eingesetzt. Für besonders begabte Lernende besteht die Möglichkeit früher eingeschult zu werden oder eine Klasse zu überspringen (Akzeleration), was in zahlreichen Kantonen möglich ist. Bis anhin noch weniger verbreitet sind weiter reichende Massnahmen: Enrichment-Massnahmen basieren auf einer vertiefenden und intensiven Auseinandersetzung mit dem Lernstoff bspw. durch individuelle Aufgabenstellungen innerhalb des ordentlichen Unterrichts. Dazu dient Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können bspw. einen Teil des Unterrichts in höheren Klassen besuchen oder sie werden durch so genannte Mentoren neben der Regellehrperson zusätzlich gefördert. Sind solche Massnahmen nicht ausreichend, können die Schülerinnen und Schüler auch Klassen oder Schulen für besonders begabte Lernende besuchen oder sie nehmen an schulhausübergreifenden Programmen teil, in denen sie speziell gefördert werden. 

1. Hauptergebnisse

Vorschule:
In fast allen Kantonen bestehen Regelungen, wonach besonders begabte Vorschulkinder frühzeitig in die Primarstufe eintreten können und individuell (Binnendifferenzierung) gefördert werden.

Primarstufe und Sekundarstufe I:
Auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I besteht in fast allen Kantonen die Möglichkeit des Überspringens einer Klasse und es werden Massnahmen der individuellen Förderung in der Regelklasse (Binnendifferenzierung) angeboten. Weniger verbreitet sind Förderkurse ergänzend zum Unterricht in der Regelklasse und sehr selten werden Begabte in besondere Klassen eingeteilt.

Berufliche Grundbildung (schulischer Teil):
In der Mehrheit der Kantone gibt es keine kantonalen Regelungen bezüglich schulische Förderangebote für besonders begabte Lernende. Es wird aber auf verschiedene existierende Angebote hingewiesen wie individuelle Förderung in der Regelklasse (Binnendifferenzierung), Frei- und Zusatzkurse sowie die Berufsmaturitätsschule.

Fachmittelschulen, Gymnasiale Maturitätsschulen:
In rund der Hälfte der Kantone gibt es keine kantonalen Regelungen bezüglich schulische Förderangebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler. Bei den Kantonen mit entsprechenden Regelungen handelt es sich um individuelle Förderung in der Regelklasse (Binnendifferenzierung), um Förderkurse ergänzend zum Unterricht in der Regelklasse sowie um die Möglichkeit des Überspringens einer Klasse. Bei den gymnasialen Maturitätsschulen verweisen einzelne Kantone zudem auf die bilinguale Maturität sowie auf die Kunst- und Sportgymnasien.

2. Ergebnisse im Detail

Frage(n)Rohdaten
Welches sind gemäss kantonalen Regelungen die schulischen Förderangebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler? Förderangebote für Begabte:
 Vorschule
 Primarstufe
 Sekundarstufe I
 Berufliche Grundbildung (schulischer Teil)
 Fachmittelschulen
 Gymnasiale Maturitätsschulen 
 

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