Elternmitwirkung (Erlass)
| Betroffene Stufe(n): | Vorschule Primarstufe Sekundarstufe I Fachmittelschulen Gymnasiale Maturitätsschulen |
| Nationaler Kontext Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) hält die Eltern zur Zusammenarbeit mit der Schule an. Die Mitwirkung der Eltern wird in der Regel in den kantonalen Schul- und Bildungsgesetzen aufgeführt. In neueren kantonalen Erlassen ist eine verstärkte Tendenz feststellbar, Eltern vermehrt in die Schule einzubinden. Gerade im Rahmen von geleiteten Schulen werden Eltern als Teil der Organisation Schule verstanden. Die Elternmitwirkung kann in verschiedener Form erfolgen: durch Mitwirkung in der lokalen Schule oder die Mitwirkung in Elternräten bei schulischen Belangen. Die Schulen können eigene Konzepte zur Elternmitwirkung erarbeiten. Auf nationaler oder regionaler Ebene setzen sich besondere Fachstellen oder Elternorganisationen für die Zusammenarbeit mit der Schule ein (bspw. Schule und Elternhaus Schweiz S&E, Fédération des Associations de Parents des Ecoles Romandes et Tessinoises [FAPERT], Fachstelle Elternmitwirkung). |
1. Hauptergebnisse
Die Angaben zu den kantonalen Erlassen können den Rohdatentabellen entnommen werden.
2. Ergebnisse im Detail
| Frage(n) | Rohdaten |
|---|---|
| In welchem Erlass (Gesetz, Verordnung, Reglement, Verfügung etc.) werden die Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern / Erziehungsberechtigte am ausführlichsten beschrieben? (Titel und Nummer des Erlasses, entsprechende Artikel / Paragraphen) | Elternmitwirkung (Erlass): Vorschule Primarstufe, Sekundarstufe I Fachmittelschulen Gymnasiale Maturitätsschulen |

