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Primarstufe > Sekundarstufe I

Primarlehrerinnen und Primarlehrer erwerben Lehrdiplom Sekundarstufe I:
Anhörung läuft


Primarlehrerinnen und Primarlehrer sollen im Rahmen eines gesamtschweizerisch anerkannten Master-Lehrgangs ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe I erwerben können. Die EDK will die dafür notwendige reglementarische Grundlage schaffen. Rechtliche Basis bildet die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen.

Der Vorstand der EDK hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2010 einen entsprechenden Reglementierungs-Entwurf zur Anhörung frei gegeben. Die Anhörung dauert bis am 9. August 2010. Sie richtet sich an die kantonalen Bildungsdepartemente und die Lehrer-Verbände LCH und SER.

Durchlässigkeit im Berufsfeld verbessern
Die EDK will damit die Durchlässigkeit im Berufsfeld verbessern. Das kann auch ein Element sein, um der steigenden Nachfrage nach Lehrpersonen für die Sekundarstufe I besser zu entsprechen.

Bereits heute können sich Primarlehrpersonen für den Unterricht auf der Sekundarstufe I qualifizieren. Das machen sie im Rahmen der "regulären", 9 Semester dauernden Bachelor-Master-Studiengänge für die Sekundarstufe I. Bereits erbrachte Studienleistungen werden zwar anerkannt und verkürzen die Ausbildungsdauer, dennoch ist diese recht lang. In einzelnen Kantonen können Primarlehrpersonen eine kantonale Zusatzqualifikation für die Sekundarstufe I absolvieren; damit erlangen sie jedoch lediglich eine kantonale Lehrberechtigung. Eine gesamtschweizerische Anerkennung durch die EDK ist nur möglich, wenn die Anforderungen der Anerkennungsreglements erfüllt sind.

2 bis 2.5 Jahre dauerndes Masterstudium
Die laufende Anhörung betrifft die Modalitäten für die Zulassung zum Studium, für den Studienumfang und die Inhalte der fachwissenschaftlichen und beruflichen Ausbildung.

Die Anhörung soll unter anderem auch klären, ob eine entsprechende Ausbildung sich nur an Lehrpersonen richten soll, die über ein Hochschuldiplom (Bachelor) für die Primarstufe verfügen (Variante B) oder ob diese Ausbildung auch für Primarlehrerinnen und Primarlehrer offen sein soll, die ihr Diplom vor der Schaffung der Pädagogischen Hochschulen erworben haben (seminaristische Ausbildung, altrechtliches Diplom) (Variante A) und über Berufserfahrung als Lehrperson auf der Sekundarstufe I verfügen.

Die Ausbildung wird mit einem Master abgeschlossen. Im Reglementierungs-Entwurf wird vorgeschlagen, dass die Ausbildung für Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor-Abschlusses im Vollzeitstudium mindestens 120 Kreditpunkte dauert (das entspricht 2 Jahren Vollzeitstudium); für Inhaberinnen und Inhaber eines altrechtlichen Primarschuldiploms 150 Kreditpunkte (das entspricht 2.5 Jahren). Gewisse Studienleistungen können im Umfang von maximal 60 Kreditpunkten (1 Jahr) angerechnet werden.

Unterlagen für den Anhörungsprozess

Variante A (Zulassung mit Bachelor und altrechtlichem Diplom)

Reglement  Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der
Sekundarstufe I (Entwurf vom 10.5.2010)
 
 Kommentar zum Entwurf für die Reglementsänderung 
Richtlinien  Richtlinien für die Anerkennung einer Ausbildung zur Lehrperson der
Sekundarstufe I auf Masterstufe für Lehrpersonen der Vorschul- und Primarstufe
sowie der Primarstufe (Entwurf vom 10.5.2010)
 
 Kommentar zu den Richtlinien 


Variante B (Zulassung mit Bachelor)

Reglement  Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der
Sekundarstufe I (Entwurf vom 10.5.2010)
 
 Kommentar zum Entwurf für die Reglementsänderung 
Richtlinien  Richtlinien für die Anerkennung einer Ausbildung zur Lehrperson der
Sekundarstufe I auf Masterstufe für Lehrpersonen der Vorschul- und Primarstufe
sowie der Primarstufe (Entwurf vom 10.5.2010)
 
 Kommentar zu den Richtlinien 

Kontakt

Dr. Madeleine Salzmann, Koordinationsbereich Hochschulen Generalsekretariat EDK, +41 (0)31 309 51 11,  Kontakt-Mail EDK